AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Buchen von Zimmern, Transferservice, Parkplatz und Veranstaltungen

Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, die das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und in beidseitigem Interesse klären sollen und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

  1. Die Allgemeinen Bedingungen gelten für das Buchen von Zimmern, Parkplätzen, Überlassung von Konferenzräumen zur Durchführung von Veranstaltungen, buchen von Pauschalarrangements sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

 

2. ABSCHLUSS DES VERTRAGES

2.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich erfolgen. Für uns wird der Vertrag verbindlich, wenn eine Reservierungsbestätigung erfolgt ist.

2.2 Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung genannten Personen steht der Anmelder ein. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern.

2.3 Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, soll im allseitigen Interesse die Zimmerliste mindestens 2 Wochen vor Ankunft uns zur Verfügung stehen.

2.4 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Besteller und uns dann verbindlich, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen widersprochen wird.

3. AN- UND ABREISE

3.1 Bezug und Rückgabe der Hotelzimmer. Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich – hat die Zimmerrückgabe bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis zu zahlen. Nach 18.00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu zahlen.

3.2 Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

 4. LEISTUNGEN UND PREISE

4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus unseren Angeboten und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit nicht anders ausgeschrieben ist, umfasst der Preis: Beherbergung und gebuchte Verpflegung, Bedienungsgelder und Mehrwertsteuer.

4.2 Erhalten Sie bei Vollpension am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung mit dem Frühstück; beginnen Sie mit dem Abendessen, so endet sie mit dem Mittagessen. Bei Halbpension wird im Allgemeinen das Abendessen gegeben.

4.3 Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

4.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Buchungstermin 120 Tage, so behalten wir uns vor, Preisänderungen vorzunehmen.

4.5 Unsere Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.6 Bei Buchungen, die einen zu erwartenden Umsatz von mehr als 1.500,– € ergeben, können wir eine Anzahlung von bis zu 75 % des erwarteten Umsatzes verlangen.

5. BANKETT- UND KONFERENZBEDINGUNGEN

5.1 Der Besteller teilt uns spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Teilnehmerzahl mit, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Die gemeldete Personenanzahl dient als Berechnungsgrundlage für die Speisenabrechnung.

5.2 Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten, gegenüber der ursprünglich angefragten Personenanzahl werden bis maximal 10 % berücksichtigt und der Abrechnung zu Grunde gelegt. Darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Bestellers.

5.3 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen bis maximal 5 % bedürfen keiner vorherigen Absprache, weitergehende Überschreitungen müssen vorher mit uns abgestimmt werden.

5.4 Bei Reduzierungen der Personenanzahl behalten wir uns eine Raumänderung vor.

5.5 Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, können wir von da ab das Bedienungsgeld aufgrund von Einzelnachweisen abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt.

5.6 Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Wir können den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im Zweifelsfall kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung verlangen. Wir haften für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden.

5.7 Soweit wir für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wir im Namen und für die Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

5.8 Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, Kuchen usw..) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Tellergeld berechnet.

5.9 Haben wir begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir die Veranstaltung absagen.

5.10 für das Restaurant gilt ein Mindestumsatz in Höhe von 5.000 EUR für den Stadl 7.000 EUR; bei Nichterreichen des Umsatzes wird die Differenz als Raummiete berechnet.

6. RÜCKTRITT DURCH DEN BESTELLER

6.1 Sie können jederzeit vor Zimmerbezug bzw. Veranstaltungstermin durch schriftliche Erklärung von der Buchung zurücktreten. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eintrifft.

6.2 Die Kosten, die für Sie beim Rücktritt entstehen, entnehmen Sie bitte der untenstehenden Auflistung Punkt 10

6.3 Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

7. HAFTUNG

7.1 Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten einer GmbH für gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der bestellten Leistungen.

 8. TRANSFER-SERVICE

8.1 Wir gewährleisten neben der bereitgestellten Parkmöglichkeit auch den Transfer zum Flughafen München / Abflugterminal sowie die Abholung vom Flughafen München nach Rückkehr von Ihrer Reise. Der Fahrbetrieb findet an allen Wochentagen, sowie an Feiertagen und am Wochenende statt. Anspruch auf Beförderung vom Parkplatzgelände bis zum Flughafen München / Abflugterminal besteht täglich ab 04.00 Uhr. Die Rückführung zu Ihrem auf unserem Außenparkplatz abgestellten Fahrzeug, ist gewährleistet, ist jedoch in der Zeit zwischen 00:30 Uhr und 05:00 Uhr nicht möglich. Die Rückführung zum geparkten PKW erfolgt im Zeitraum 05:00 Uhr bis 00.30 Uhr. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Rücktransfer in aller Regel im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgt und hierdurch die Rückfahrt erst dann stattfindet, wenn alle am Flughafen München im gleichen Zeitraum von plus/minus 15 Minuten angekommenen Kunden von der Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG aufgenommen werden konnten, bzw. der Shuttlebus mit einer Personenkapazität von acht Personen ausgelastet ist. Ein Anspruch der Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG-Kunden auf einen individuellen Rücktransfer besteht nicht. Im Rahmen des Transfers zum Abflugterminal und bei Abholung können bei einer hohen Anzahl von zu befördernden Personen oder bei Verspätungen von ankommenden Flugzeugen für den Fahrgast unerwartete Wartezeiten auftreten, die von der Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG nicht zu beeinflussen und somit auch nicht zu verantworten sind und in Ausnahmefällen bis zu vierzig Minuten betragen können.

8.2 Der Autoschlüssel muss vom Halter in jedem Fall beim Fahrer des Shuttlebusses abgegeben werden und wird durch die Seibert Hotel und Gaststätten GmbH & Co. KG sicher verwahrt und bei Rückkunft wieder dem Halter ausgehändigt. Bei Zuwiderhandlung werden 5.- EUR pro Parktag in Rechnung gestellt.

8.3 Es dürfen nur Fahrzeuge mit einer maximalen Länge von 5,30 m abgestellt werden. Längere Fahrzeuge bedürfen einer Ausnahmegenehmigung und können mit zusätzlichen Parkkosten belegt werden.

8.4 Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der Außenparkplätze sowie das „Umparken“ auf dem Betriebsgelände, erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

8.5 Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer eventuell ein Schaden auftritt. Wir haften zudem nicht für Brandschäden, Beschädigungen durch Dritte oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. Diese Schäden lassen sich durch Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG nicht versichern und sind in allen Fällen von dem jeweiligen Verursacher zu regeln. In keinem Fall haftet die Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG für vom Fahrer bzw. Kunden verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.

8.6 Für Schäden, die von einem Fahrer von der Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG verursacht wurden, haftet entweder Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG oder bei grob fahrlässigem Verhalten der Fahrer selbst.

Hinweis dazu:

Die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung haben auf dem gesamten Treffpunkt- und Parkareal Gültigkeit und sind zwingend einzuhalten. Auf dem gesamten Park- und Treffpunktgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Auf dem gesamten Gelände gilt „rechts vor links“.

8.7 Für Personenschäden, die auf dem Firmengelände der Gesellschaft oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service selbstverschuldet oder durch andere Kunden verschuldet, auftreten, übernimmt Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG keine Haftung.

8.8 Haftung für Gepäckbeschädigung. Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service am Gepäckstück des Kunden von diesem selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.

8.9 Haftung für verspätete Ankunft am Abflugterminal. Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG haftet in keinem Fall für eine eventuell verspätete Ankunftszeit am Abflugterminal, in dem Sinne, dass der Flug nicht mehr wahrgenommen werden kann. Dies gilt sowohl beim Vorliegen höherer Gewalt als auch bei verspäteter Ankunft des Kunden beim Schweiger´s Landgasthof.

9. SONDER-TRANSFERKOSTEN

9.1 Im Falle einer Individualfahrt stellt Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG durchgeführte Fahrten vom Landgasthof zum Flughafen München, Abflugterminal und zurück mit jeweils 40 Euro pro einfache Fahrt in Rechnung, sofern keine Parkleistung in Anspruch genommen wird. Auch zusätzliche Fahrten, die erforderlich werden, weil ein Kunde Reiseunterlagen oder andere Utensilien im Bus vom Schweiger´s Landgasthof oder in seinem eigenen Fahrzeug vergessen hat, können mit jeweils 40 Euro pro Person und Strecke berechnet werden, sofern kein regulärer Transfer eines Fahrgastes zu diesem Zeitpunkt stattfindet, der einen Transfer ohnehin erforderlich machen würde. Sofern durch verspätete Ankunft des Kunden am Treffpunkt ein sofortiger Transfer zum Flughafen oder ein Individualtransfer ohne weitere Fahrgäste erforderlich wird, erheben wir eine Transfergebühr von 40 Euro pro Person und Strecke.

9.2 Kunden, die an einem anderen Tag als bei Reservierung angegeben, wieder am Flughafen München ankommen und Seibert Hotel & Gaststätten GmbH & Co. KG über diese nicht planmäßige Rückkehr nicht bereits 24 Std. vor Ankunft am Flughafen München informiert haben und dadurch einen Individualtransfer erforderlich machen, müssen für diese Transferleistung die zusätzlichen Kosten in Höhe von 40 Euro pro Person und Strecke begleichen.

10. ALLGEMEINES

10.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

10.2 Mündliche Absprachen werden erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erding.

10.4 Sollte eine Bestimmung der Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Bestimmung.

Abbestellung vor Anreisetag/Veranstaltungsdatum:

Bei Zimmerreservierungen bis 9 Zimmer:

Bis 3 Tag vor Anreise kostenfrei (Messetermine können ggf. abweichen)

Bei verspäteter Stornierung oder Nichtanreise behalten wir uns vor 90% des Arrangementpreises des Aufenthaltes in Rechnung zu stellen.

Bei Zimmerreservierungen ab 10 Zimmer (wenn nicht anders vereinbart):

Bis 30 Tag vor Anreise kostenfrei (Messetermine können ggf. abweichen)

Bei verspäteter Stornierung oder Nichtanreise behalten wir uns vor 90% des Arrangementpreises des Aufenthaltes in Rechnung zu stellen.

 

Bei Veranstaltungen ab 50 Personen:

Ab 9 Monate vor Veranstaltungsdatum keine kostenfreie Absage möglich. Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 30 % entgangenen Umsatzes.

Falls dieser noch nicht festgelegt war, gilt: angebotener Menüpreis x Personenzahl

Ab 6 Monate vor Veranstaltungsdatum keine kostenfreie Absage möglich. Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 40 % entgangenen Umsatzes.

Falls dieser noch nicht festgelegt war, gilt: angebotener Menüpreis x Personenzahl

Ab 3 Monate vor Veranstaltungsdatum keine kostenfreie Absage möglich. Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 50 % entgangenen Umsatzes.

Falls dieser noch nicht festgelegt war, gilt: angebotener Menüpreis x Personenzahl

Ab 1 Monate vor Veranstaltungsdatum keine kostenfreie Absage möglich. Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 70 % entgangenen Umsatzes.

Falls dieser noch nicht festgelegt war, gilt: angebotener Menüpreis x Personenzahl

Ab 14 Tage vor Veranstaltungsdatum wird die Miete zuzüglich Ersatz von 80 % des entgangenen Umsatzes berechnet.

Falls dieser noch nicht festgelegt war, gilt: angebotener Menüpreis x Personenzahl

 

Bei sonstigen Veranstaltungen:

Ab 3 Monate vor Veranstaltungsdatum keine kostenfreie Absage möglich. Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 30 % entgangenen Umsatzes.

Falls dieser noch nicht festgelegt war, gilt: angebotener Menüpreis x Personenzahl

Ab 1 Monate vor Veranstaltungsdatum keine kostenfreie Absage möglich. Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 50 % entgangenen Umsatzes.

Falls dieser noch nicht festgelegt war, gilt: angebotener Menüpreis x Personenzahl

Ab 7 Tage vor Veranstaltungsdatum wird die Miete zuzüglich Ersatz von 80 % des entgangenen Umsatzes berechnet.

Falls dieser noch nicht festgelegt war, gilt: angebotener Menüpreis x Personenzahl